Ständiger Lärm ist unangenehm. Er hält vom Schlafen ab, macht müde, schädigt vielleicht sogar das Gehör und längerfristig die gesamte Gesundheit. Deshalb gibt es in der Schweiz Vorschriften und Gesetze zum Schutz gegen Lärm.
In der Bundesverfassung (Artikel 74) steht:
1. Der Bund erlässt Vorschriften über den Schutz des Menschen und seiner natürlichen Umwelt vor schädlichen oder lästigen Einwirkungen.
2. Er sorgt dafür, dass solche Einwirkungen vermieden werden. Die Kosten der Vermeidung und Beseitigung tragen die Verursacher.
Der Bund muss also mit Gesetzen dafür sorgen, dass die Menschen und die Umwelt gegenüber schädlichen und lästigen Einwirkungen, also auch dem Lärm, geschützt werden müssen. Dafür gibt es zahlreiche Gesetze und Verordnungen: etwa das Umweltschutzgesetz, die Lärmschutzverordnung, Luftfahrtverordnung, usw. Eine genaue Liste findest du beim Bundesamt für Umwelt.
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