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Lärm aus rechtlicher Sicht
Das sagen Behörden zum Lärm
Unter der Defintion von Lärm haben wir gesagt, dass es schwierig ist, Lärm genau zu definieren. Die Aussage "Lärm ist störender Schall" sagt ja nicht aus, wie laut eine Party sein darf oder welche Richtwerte ein Sägewerk einhalten sollte. Deshalb gibt es als rechtliche Grundlage Richtwerte, welche die Behörden zum Lärmschutz durchsetzen. Hier siehst du eine Tabelle für Erholungs-, Wohn- und Industriegebiete mitsamt Grenzwerten. Sie sind in dB angegeben.

Empfindlichkeitsstufe (ES)

Planungswert (PW)
Lr in dB(A)

Immissions-grenzwert (IGW)
Lr in dB(A)
 

Alarmwert (AW)
Lr in dB(A)
Tag Nacht Tag Nacht Tag Nacht 
I Erholung 50 40 55 45 65 60
II Wohnen

55

45 60 50 70 65
III Wohnen/Gewerbe

60

50 65 55 70 65
IV Industrie

65

55 70 60 75 70

Diese Werte sind für Strassen- und Eisenbahnlärm. Wie du sehen kannst, gibt es verschiedene Empfindlichkeitsstufen. In Industriezonen, wo eher mehr Lärm herrscht und gearbeitet wird, stört eine laute Strasse weniger, als in einem Wohngebiet.

Die Werte

  • Planungswert: Vor dem Bau eines Gebäudes gilt dieser Wert als Richtlinie um bereits im Vorfeld Lärm zu verhindern.

  • Immissionsgrenzwert: Die Schädlichkeitsgrenze. Überschreitet z.B. eine Autobahn diesen Wert, gilt sie als sanierungspflichtig.

  • Alarmwert: Wird dieser Wert nicht eingehalten, so müssen z.B. Gebäudeeigentümer Lärmschutzfenster einbauen.

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Laermorama: Lärm