Unter der Defintion von Lärm haben wir gesagt, dass es schwierig ist, Lärm genau zu definieren. Die Aussage "Lärm ist störender Schall" sagt ja nicht aus, wie laut eine Party sein darf oder welche Richtwerte ein Sägewerk einhalten sollte. Deshalb gibt es als rechtliche Grundlage Richtwerte, welche die Behörden zum Lärmschutz durchsetzen. Hier siehst du eine Tabelle für Erholungs-, Wohn- und Industriegebiete mitsamt Grenzwerten. Sie sind in dB angegeben.
Empfindlichkeitsstufe (ES)
Planungswert (PW) Lr in dB(A)
Immissions-grenzwert (IGW)
Lr in dB(A)
Alarmwert (AW) Lr in dB(A)
Tag
Nacht
Tag
Nacht
Tag
Nacht
I
Erholung
50
40
55
45
65
60
II
Wohnen
55
45
60
50
70
65
III
Wohnen/Gewerbe
60
50
65
55
70
65
IV
Industrie
65
55
70
60
75
70
Diese Werte sind für Strassen- und Eisenbahnlärm. Wie du sehen kannst, gibt es verschiedene Empfindlichkeitsstufen. In Industriezonen, wo eher mehr Lärm herrscht und gearbeitet wird, stört eine laute Strasse weniger, als in einem Wohngebiet.
Die Werte
Planungswert: Vor dem Bau eines Gebäudes gilt dieser Wert als Richtlinie um bereits im Vorfeld Lärm zu verhindern.
Immissionsgrenzwert: Die Schädlichkeitsgrenze. Überschreitet z.B. eine Autobahn diesen Wert, gilt sie als sanierungspflichtig.
Alarmwert: Wird dieser Wert nicht eingehalten, so müssen z.B. Gebäudeeigentümer Lärmschutzfenster einbauen.